Als ich heute morgen über diese Nachricht stolperte, schoss mir ein kleines Gedicht durch den Kopf:

Zwei Päpste standen im Vatikan
und schauten sich verwundert an
da sprach eine Papst zum andern
„Lass mal den Messwein rüberwandern.“

Je länger das in meinem Kopf rumdüste, desto mehr Varianten der letzten beiden Zeilen fielen mir ein. Zum Beispiel:

…da sprach der neue Papst zum Alten
„Ich geh jetzt mal die Messe halten“

oder

…da sprach der dumme Papst zum Weisen
„Musst Du immer so viel reisen?“

…da sprach der zahme Papst zum Wilden
„Du stammst aus niederen Gefilden“

…da sprach der erste Papst zum Zweiten
„Du sollst nicht mit dem Bischof streiten.“

…da sprach der rechte Papst zum Linken
„Ich muss an Ostern immer hinken.“

…da sprach der dünne Papst zum Dicken
„Wo gibt’s denn hier mal was zum–

aber vielleicht fallen Euch ja auch noch ein paar Anschlussreime ein. Ich freue mich über Eure Kommentare.

Im Übrigen: Frohes Fest vom Eingang zum Murgtal!

Erstellt am von hadnagy | 2 Kommentare

Wenn der Amtsschimmel in die Spielstraße äppelt

„Aufgrund einer fehlenden baulichen Abtrennung zur xy-straße hatte das Straßenverkehrsamt verfügt, den verkehrsberuhigten Bereich „Gemarkungsname“ aufzuheben. Der Gemeinderat hat beschlossen, am Kreuzungsbereich bauliche Veränderungen vorzunehmen, damit der bisherige verkehrsberuhigte Bereich „Gemarkungsname“ wieder hergestellt werden kann.“

So stand’s im Juni im örtlichen Amtsblatt. Denn folgendes war geschehen:

Das Verkehrszeichen 325.2. Auf der Rückseite befindet  sich sein Freund, das Verkehrszeichen 325.1.

Das Verkehrszeichen 325.2. Auf der Rückseite befindet sich sein Freund, das Verkehrszeichen 325.1.

In das Wohngebiet, in dem unser Haus steht, kommt man nur von einer Seite rein. Eine schmale Straße, mit Rinnstein in der Mitte, von der seitlich die Einfahrten zu den Häuserreihen abgehen. Am Ende ein Wendehammer. Verkehrsberuhigter geht es kaum. Jahrelang stand an der Einfahrt ein Spielstraßenschild. Bis dann irgendein Schaf vorbeikam, das die Straßenverkehrsordnung und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) auswendig gelernt hat, und feststellte, dass bei der Anlage dieser Straßenführung ein Fehler gemacht worden ist. Denn laut VwV-StVO II. zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich müssen „[d]ie mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen […] durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.Hier nachzulesen.

Das bedeutet im Klartext: „der verkehrsberuhigte Bereich [vulgo: die Spielstraße] muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße […] nicht vorherrscht.“ (Quelle: Wikipedia). Damit muss sich die Spielstraße also baulich von den angrenzenden nicht-Spielstraßen unterscheiden. Damit die Verkehrsteilnehmer auf den ersten Blick erkennen: „Irgendwas ist anders.“ Und sich dann im besten Falle sagen: „Vielleicht sollte ich mal schauen, ob da auch ein Schild steht, das mir sagt, warum das hier anders ist und wie ich mich verhalten soll.“

Das jedoch war bei unserer Straße eben nicht der Fall, und damit ging der Ärger los. Denn irgendjemand wies wohl im Frühjahr das Straßenverkehrsamt darauf hin, dass sich da in Kuppenheim eine illegale Spielstraße eingenistet hat. Ein ungehöriger Zustand, wie auch die Straßenverkehrsbehörde erkannte und sogleich verfügte, dass das Verkehrszeichen 325.1 (inklusive des rückseitig aufgebrachten 325.2) quasi über Nacht abgebaut wurde.

20131216-205535.jpgNun bin ich wahrlich kein Freund des übertriebenen Schilderwaldes, aber in diesem Fall empfand ich das Entfernen des besagten Verkehrszeichens 325.1 (inklusive des rückseitig aufgebrachten 325.2) dann doch als störend. Denn für die recht zahlreichen Kinder (von denen ich mit zweien auch nicht unwesentliche Mengen des Erbgutes teile), die ungeachtet der Verkehrsentruhigung des Bereiches im beginnenden Sommer auf dem baulich nur unzureichend abgegrenzten Straßenzug herumtobten, galt damit nur ein eingeschränkter Artenschutz. Ähnlich ging es den meisten Anwohnern der Siedlung, deren Ärger sich nicht nur an der Tatsache entspann, dass besagtes Verkehrszeichen abgehängt wurde, sondern auch an der Art und Weise des Nacht-und-Nebel-Abhängens.

So kam es also im Juni zu dem denkwürdigen Ortstermin, der sicher dereinst als „Die Große Spielstraßenbegehung“ in die Chroniken der Gemeinde eingehen wird. Der Stadtrat tauchte ebenso vollständig auf wie die Anrainerschaft des ehemals verkehrsberuhigten Bereichs. Leider hatte irgendjemand vergessen, Bierstand und Bratwurstgrill zu organisieren. Sei’s drum: Der Bürgermeister ließ es sich nicht nehmen, den Anwesenden für ihr zahlreiches Erscheinen zu danken, denn wichtig sei ja, dass man sich austausche. Sodann leitete er mit den Worten „Hier ist ein Fehler passiert“ die Darstellung des Sachverhaltes ein. Der Fehler bestand natürlich in der unzureichenden baulichen Abgrenzung des verkehrsberuhigten Bereichs von den angrenzenden Verkehrsnutzungsräumen. Der Hinweis auf die fälschliche Ausweisung des Gebietes als Spielstraße sei lediglich dem geltenden Gesetzestext entsprungen. Die Stadt habe ja leider keine andere Wahl gehabt, als das Schild zu entfernen, denn so geht’s ja nun wirklich nicht. Wo kämen wir denn da hin. Recht muss Recht bleiben. So will es das Gesetz.

Man musste schon froh sein, dass in diesem obrigkeitsfürchtigen Landstrich nicht noch mal ein Sonderapplaus für den anonymen Hinweisgeber eingefordert wurde, der ja schließlich dafür gesorgt hatte, dass hier schreiendes Unrecht beseitigt wurde. Anstelle eines derartigen Appells dankte der Bürgermeister lieber den Anwesenden für ihr zahlreiches Erscheinen, denn nur im Dialog könne dies jetzt gelöst werden.

Bevor dieser jedoch in Gang gesetzt werden konnte, erörterte der Bürgermeister noch rasch die Alternativen, die sich kurz zusammenfassen lassen:

1.) Alles bleibt, wie es ist. Das kostet nichts.
2.) Die Einfahrt in den vormals verkehrberuhigten Bereich wird baulich so umgestaltet, dass sich eine eindeutige Abgrenzung von den angrenzenden Verkehrswegen ergibt und damit die Voraussetzung für die Wiedereinrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches geschaffen sind. Das kostet Geld und sorgt für eine bauliche Behinderung.

Erfolgreiche Baumaßnahme: der verkehrsberuhigte Bereich ist wirklich deutlich abgegrenzt.

Erfolgreiche Baumaßnahme: der verkehrsberuhigte Bereich ist wirklich deutlich abgegrenzt.

Nun war es aber an der Zeit, den Anwesenden für Ihr Kommen („und die Kinder sind ja auch dabei“) zu danken, schließlich gelte es, über eine konstruktive Diskussion zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Der Dialog wurde dann eingeleitet mit der Frage, ob sich das Fehlen des Verkehrszeichens irgendwie bemerkbar macht, woraufhin einige der Anwohner von rasenden Paketdienstfahrern und rücksichtslosen Lieferanten berichteten. Zwei kurze Exkurse gab es über die aus dem Fehlen der Verkehrszeichens 325.1 erwachsenden Parkmöglichkeiten im Siedlungsbereich sowie die Vorfahrtsregelungen, die aber letztlich als wenig der Sache dienlich rasch beendet wurden. Die Tatsache, dass die Kinder vor Ort die Straße als Spiel- und Erlebnisraum aktiv nutzen wurde noch rasch demonstriert, ehe der Bürgermeister schon anhob, sich für das zahlreiche Erscheinen aller Stadträte und Anwohner zu bedanken.

Er wurde aber unterbrochen von einem der Anwohner, der außerhalb seiner Freizeit als Ordnungshüter im Dienste der baden-württembergischen Staatsmacht tätig ist. Dieser verschaffte sich nicht nur aufgrund seiner polizeilichen Autorität sondern vor allem wegen seiner Fähigkeit, das Thema im gleichen bürokratischen Duktus zu behandeln, wie die Damen und Herren Magistrate, direkt Gehör. Er verwies darauf, dass sich die bauliche Abgrenzung ja womöglich auch durch eine farbliche Kennzeichnung bewerkstelligen lasse. Das sei in einer benachbarten Gemeinde auch so realisiert worden und sei doch sicher kostenschonender als eine echte Baumaßnahme. Die plötzlich auftauchende Kompromisslinie wurde aber vom Bürgermeister eher skeptisch hingenommen, schließlich müsse – selbst wenn eine derartige Farbaufbringung dem Geist der VwV-StVO II. entspräche (wessen er sich aber wahrlich nicht sicher sei) – ja auch bedacht werden, dass eine solche Lösung doch immer wieder erneuert werden müsse, bis ans Ende aller Tage. Ob man denn wirklich verantworten könne, eine solche Erbsünde an die kommenden Generationen weiterzugeben? Man wolle die Sache jedoch im Stadtrat durchaus noch einmal genauer prüfen. Für ihn habe das Stimmungsbild, das sich aus dem hervorhebens- und dankenswerten Dialog ergab, eindeutig gezeigt, dass die Anwohner ihre Spielstraßen (er sagte wirklich „ihre Spielstraße“) zurückhaben wollen und die Lösung des Problems also in der kommenden Stadtratssitzung endgültig beschlossen werden solle.

Nun war es an der Zeit, den Anwohnern nicht nur für ihr Erscheinen sondern vor allem für ihr konstruktives Mitwirken zu danken und das Wort an die Stadträte zu übergeben. Ob sie denn wohl noch Anmerkungen hätten? Das ist in nahezu jedem Gemeinwesen traditionell der Moment, in dem sich die geltungsbedürftigen Spinner zu erkennen geben – und auch in Kuppenheim ist diese Tradition höchst lebendig. Es trat also ein bärtiger Stadtrat vor, der seiner Verwunderung Ausdruck geben wollte, dass hier nicht mehr Eigeninitiative von den Anwohnern zu erkennen sei. Es gäbe doch sicher auch noch andere Wege, im Sinne der Kinder aktiv zu werden, als nur die Hand aufzuhalten und den Stadtsäckel zu erleichtern. Gefragt, auf welche Wege er referenziere, verwies er auf die Möglichkeit, selbstgemalte und von den Kindern gestaltete Schilder mit der Aufforderung „Langsam Fahren“ an den Straßenrand zu stellen. Der Hinweis, dass das eigenmächtige Aufstellen von wie auch immer gearteten Verkehrszeichen rechtswidrig sei und derlei Hinweise im Unfall-Fall auch leider keinerlei rechtliche Bindung hätten, ging in der allgemein einsetzenden empörten Erheiterung unter. Der Bürgermeister dankte abschließend schon wieder diesem und jenem für dies und das, und die Stadträte zogen ebenso von dannen wie die Anwohner.

Am nächsten Abend schon beschloss der Stadtrat, dass zur Wiederherstellung des verkehrsberuhigten Bereiches eine entsprechende Maßnahme zur baulichen Abgrenzung erfolgen wird.

Vier Monate lang passierte nichts.

Dann, eines bereits sehr herbstlichen morgens, schob sich rumpelnd und kreischend eine Monstrosität, die am besten mit dem Begriff „Asphaltfräse“ betitelt wäre, durch den Ort und fräste überall dort Asphalt ab, wo der Stadtrat in seiner unendlichen Weisheit und Güte die Umsetzung von straßenbaulichen Maßnahmen angeordnet hat. Einen ganzen Tag und einen halben war das Städtchen erfüllt vom Lärm des Gerätes, dann kehrte wieder Ruhe ein.

Sechs Wochen lag passierte nichts.

Der Bordstein der heiligen Verkehrsberuhigung.

Der Bordstein der heiligen Verkehrsberuhigung.

Es wurde langsam Winter, und die Einfahrt in unsere Siedlung war durch die auf voller Breite abgetragene Asphaltoberfläche deutlich sichtbar baulich von der angrenzenden Straße abgegrenzt. Bei Regen sammelte sich das Wasser in der Mulde, und die Kinder warteten schon fieberhaft auf den ersten richtigen Frost, damit sie darauf Schlittschuhlaufen könnten. Doch eines morgens im November tauchten erst Schilder, dann Absperrbarken und schließlich Baugerät auf. Ohne Vorankündigung begannen nun endlich die Bauarbeiten. Zum Ein- und Ausfahren aus der Siedlung diente nun ein schmaler Fußweg, der nun ausnahmsweise für Autos befahrbar war. Sofern man durchpasste.

Rund zwei Wochen dauerte es, die Asphaltdecke wieder herzurichten und den notwendigen Bordstein einzuziehen, der dann hoffentlich eine ausreichende bauliche Abgrenzung im Sinne der VwV-StVO II. darstellt. Zwei Wochen, weil durch den späten Bauzeitpunkt das Wetter gar nicht mehr so geeignet war für Straßenbau.

Nun endliche, rund acht Monate nachdem das Verkehrszeichen 325.1 (inklusive des rückseitig aufgebrachten 325.2) entfernt worden ist, steht es wieder da. Noch gab es kein Nachbarschaftsfest, aber ich bin sicher, dass wir Anwohner uns spätestens an Silvester mit einem Glas Sekt dort einfinden werden und uns gegenseitig für den konstruktiven Dialog und unser zahlreiches Erscheinen danken werden.

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Rettet der Akkusativ

Die Annäherung an den Badischen Dialekt ist schwieriger als gedacht, denn er kommt weitgehend ohne wirklich klare Marker aus. Viele Eigenheiten ergeben sich aus der Intonation, der ein oder anderen Lautverschiebung, -verhärtung oder -verschmelzung, zuweilen auch dem Sprachtempo – alles in allem also eher aus dem prosodischen Bereich (um hier mal ein bisschen linguistisches Basiswissen unters Volk zu bringen) der Sprache. Deshalb und weil es nicht nur einen sondern viele badische Dialekte gibt, die sich zwar in Gruppen unterteilen lassen, aber auch darin regional unterschiedlich ausgeprägt sind, lagert ein Blogeintrag mit dem Titel „Lingua Badensis“ schon seit geraumer Zeit im Entwurfsordner. Es ist halt alles nicht so einfach.

Also gilt es, sich der hiesigen Sprache vom Offensichtlichen her zu nähern, von den wenigen eindeutig identifizierbaren Schrulligkeiten. Hierzu zählt die sehr weit verbreitete aber durchaus selektiv auftretende Akkusativschwäche badischer Sprecher, die den mit einem guten Gedächtnis ausgestatteten Lesern bereits aus diesem Beitrag bekannt vorkommen könnte. Die gängigste Variante lässt sich bei der Verabschiedung in Ladengeschäften hören:

Ich: „Danke schön. Schönen Tag noch.“
Beliebiges Verkaufspersonal: „Schöner Tag.“

Auch in der erweiterten Variante

„Ich wünsche Ihnen ein schöner Tag.“

anzutreffen. Wer auch immer sich zwischen Karlsruhe und Offenburg schon mal eine Brezel gekauft hat, dürfte das schon mal gehört haben. Aber: Das sagen hier so gut wie alle. Fleischereifachverkäuferinnen, Busfahrer, Supermarktkassierer, Finanzamtsmitarbeiterinnen, Gemeinderäte, Restaurantbedienungen und die nette Dame an der Kasse in unserer Kantine.

Man kann auch mit der folgenden Frage konfrontiert werden:

„Haben Sie noch ein anderer Wunsch?“

Ich frage mich dann immer, was die korrekte Antwort wäre. „Nein danke, keiner.“? Oder „…keinen“. Ich entscheide mich meist für „Nichts, danke schön“.

Bemerkenswert ist vor allem die Inkonsequenz, mit welcher der Akkusativ gemieden wird. Neulich während der Busfahrt:

Kontrolleurin: „Guten Morgen, Ihren Fahrschein bitte.“
(nach beendeter Begutachtung des Fahrausweises): „Danke, und ein schöner Tag.“

Auch die doppelte Verweigerung des Akkusativ ist möglich. Ich durfte schon mal Folgendes mithören:

„Schöner Gruß auch an der Opa.“

Und jetzt wünsche ich Euch allen ein besinnlicher erster Advent. Geht doch mal auf der Weihnachtsmarkt und trinkt ein Glühwein.

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Sendepausenende

Mehr als eineinhalb Jahre war hier Ruhe. Weil ich keine Lust hatte, aus diesem Blog einen Reiseführer durch das Murgtal und den nördlichen Schwarzwald zu machen. Weil sich ganz viel Alltag eingestellt hat, aus dem sich auf den ersten Blick nicht viel Berichtenswertes über den Badener im Allgemeinen und Speziellen ergab. Weil der Badener im Allgemeinen und Speziellen sich nicht so mir nichts dir nichts dem rheinhessischen Neubürger öffnet und seine Eigenheiten preisgibt. Weil Beobachten nun mal Zeit braucht, und Schreiben über das Beobachtete noch mehr Zeit braucht. Weil ich zeitweise einfach hundsfaul war oder mich lieber mit anderen Dingen beschäftigt habe als diese Seite zu füllen.

Nun wage ich einen neuen Anlauf. Und hoffe, dass ein paar von den alten Lesern sich wieder an dem erfreuen, was hier so steht. Und dass sich vielleicht ein paar neue Leser finden. Ich freue mich, wieder für Euch zu schreiben.

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Sag‘ noch einmal ‚WAS?’…

(c) Bruce Krasting unter Creative Commons

Die Infantin unterhält sich gerne über den Zaun mit dem etwas jüngeren Nachbarssohn. Allerdings hat der sich gerade angewöhnt, alles, was zu ihm gesagt wird, mit der Gegenfrage „Was?“ zu beantworten. So dass sich so mancher Endlosdialog entwickelt, in dessen Verlauf die Infantin stetig ungehaltener wird.

„Philipp, ich geh gleich rutschen.“
„Was?“
„Ich geh gleich rutschen.“
„Was?“
„Ich geh gleich RUT-SCHEN!“
„Was?“
„Philipp sag nich immer ‚Was‘.“
„…“
„Philipp, ich geh gleich rutschen.“
„Was?“
„IIIICHGEEEHGLAAAIIICHRUUUUTSCHÄÄÄÄN!“
„Was?“
„PHILIPP! SAG NICH IMMER WAAAAHAAAAAS.“

Das geht manchmal immer so weiter. Ich frage mich manchmal, ob die Gefahr besteht, dass die beiden Kinder irgendwann in einer Endlosschleife gefangen sind, in der sie dazu verdammt sind, bis einer von beiden einschläft am Zaun zu stehen und diesen Dialog weiterzuführen. Bis jetzt haben sie aber immer wieder herausgefunden. Sei es, weil Philipp sich endlich zu einer der erhaltenen Information angemessenen Reaktion durchringen konnte oder weil die Infantin sich entnervt abgewendet hat. Oder die alte Frage durch eine neue ersetzt. Bei der sie dann auf wundersame Weise die ersten zwei bis drei „Was?“ wieder wegstecken kann.

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Soll noch mal einer sagen…

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…in Kuppenheim sei nichts geboten.

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Schafft Gegner heran…

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…und nicht Opfer!

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Kunst am Bau(zaun)

In Karlsruhe befindet sich ja bekanntlich der Sitz des Bundesverfassungsgerichtes. Normalerweise tagen die Herren in den roten Roben in direkter Nachbarschaft des Karlsruher Schlosses. Doch seit einigen Monaten wird der 60er-Jahre-Bau grundlegend saniert, weshalb das Gericht seinen Sitz zeitweise in die ehemalige General-Kammhuber-Kaserne in der Karlsruher Waldstadt verlegt hat. (Kleine Randnotiz: weil es sich für das höchste deutsche Gericht im Gegensatz zur Bundeswehr natürlich nicht geziemt, in einem nach einem General der deutschen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg benannten Gebäudekomplex Recht zu sprechen, wurde der Name der Kaserne lieber mal getilgt. Aber das ist eine andere Geschichte, zu der dieser Artikel von 2009 zumindest ein wenig berichtet.)

Während nun also die für die energetische Modernisierung erforderlichen umfangreichen baulichen Maßnahmen durchgeführt werden, ist der Komplex natürlich von einem Bauzaun umgeben. Im Gegensatz zu vielen anderen Bauzäunen dieser Welt wird dieser aber nicht als preisgünstige Werbefläche für Trödelmärkte, Konzerte und Dia-Vorträge „Feuerland“ freigegeben. Statt dessen bietet er den Raum für untig beschriebenes  Kunstprojekt.

Und so kann man also auf dem rund 150 Meter langen Weg entlang des Zaunes drei verschiedene künstlerische Auseinandersetzungen mit dem Gericht sehen.

Da sind zum einen Fotografien aus dem Innen- und Außenbereich des Gebäudes, die mit Hilfe des Lentikulardrucks so übereinandergelegt sind, dass sich beim Vorbeigehen ein ständiger Perspektivwechsel ergibt. Ein netter Effekt, an dem man sich aber auch recht schnell satt sieht.

Deutlich spannender finde ich da schon das zweite Projekt, eine Fotoserie zum Thema Grundrechte. Gezeigt sind Bilder von Personen, die jeweils ein Schild vor sich halten, auf dem eines der in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes festgelegten Rechte schriftlich festgehalten sind. Und einige der Motive finde ich wirklich beeindruckend gut gelungen. Das hier zum Beispiel (Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletztlich):

Oder das (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden):

Und mein absoluter Favorit (Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden):

Das für mich großartigste Projekt hat – wie könnte es anders sein – mit Sprache zu tun. Genauer gesagt haben sich die Urheber wohl (ob bewusst oder unbewusst) an dem Projekt Kunst aufräumen orientiert und die Texte von sechs Gerichtsurteilen aus verschiedenen Jahrzehnten alphabetisch sortiert. Und das sieht dann so aus:

Bestimmt 100 Meter geht man dann an einer sauber geordneten Wortwand entlang, und man kann sich genüsslich darin verlieren, juristische Sprachextravaganzen (Rechtsgutbeeinträchtigung), interessante Wortgruppen (Schmitt schmuggelte Schnabel Schneider schnell schnell schnell), verstreute Perlen (Schluckebier, Schnitzerling), oder Abkürzungen (Rdnr.) zu entdecken, zu suchen und wiederzufinden.

Natürlich gibt es auch eine Reihe von Worten, die so häufig in den Urteilen auftauchen, dass sie locker eine ganze Wand einnehmen. Und wenn diese dann ordentlich in Reih und Glied stehen, ergibt sich ein wirklich eindrucksvolles Bild.

Und wenn man dann auch noch den Weg vom Ende des Alphabets aus geht, erwartet einen zum Schluss noch eine Besonderheit. Denn nicht nur sämtliche Worte aus den Urteilen, sondern auch alle Zahlen, Sonderzeichen und vor allem Satzzeichen sind abgebildet.

Wer in den nächsten Monaten nach Karlsruhe kommt, sollte da auf jeden Fall mal vorbei schauen und mal suchen, ob er seinen eigenen Namen findet. Meiner steht jedenfalls drauf.

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Innereien-Fans

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Dass sich ein Verein von Liebhabern von Innereiengerichten bildet, mag ja vielleicht noch nachvollziehbar sein. Aber warum die Clubfahne seit zwei Wochen im Schaufenster eines örtlichen Frisörsalons hängt, erschließt sich mir nicht. Der Rollator steht übrigens regelmäßig da.

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Badische Bindfäden

„Da hen se Glück g’hat mit’m Wetter“ sagt die freundliche Verkäuferin in der Bäckerei und weist auf das graue Geniesel draußen. „Heut‘ morge hatte mer richtiger Schnürlesrege.“

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